In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, Artikel 22 des Gesetzes „Über staatliche Abgaben“ (Sätze der staatlichen Abgaben für die Erteilung von Lizenzen für lizenzierte Geschäftstätigkeiten) zu ändern, berichtet AzVision.
Somit spiegeln sich diese Änderungen in der Höhe einiger Zölle wider. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Änderungen wird die Höhe der staatlichen Abgabe um das Zehnfache von 50.000 AZN auf 5.000 AZN reduziert, indem sie durch die Wörter „bundesweite Fernsehausstrahlung“ und „bundesweiter terrestrischer Fernsehsender“ ersetzt wird.
Die Gesetzesänderungen wurden in der heutigen Sitzung des parlamentarischen Ausschusses für Wirtschaftspolitik, Industrie und Unternehmertum diskutiert und dem Plenum des Parlaments empfohlen.
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